Besucherordnung

BESUCHERORDNUNG DES MUSEUMS DES ZWEITEN WELTKRIEGS IN DANZIG

1. Allgemeine Bestimmungen

1) Die vorliegende Besucherordnung des Museums des Zweiten Weltkriegs in Danzig (im Weiteren als „Museumsordnung“ bezeichnet) legt die Grundsätze der Besichtigung des Museums des Zweiten Weltkriegs in Danzig, al. Wladyslawa Bartoszewskiego 1, 80-862 Gdańsk (im Weiteren als „Museum“ bezeichnet) fest.

2) Das Museum ist von Dienstag bis Sonntag zur Besichtigung geöffnet.

3) Das Museum behält sich das Recht vor, an einigen vom Direktor des Museums bestimmten Feiertagen und benachbarten Tagen geschlossen zu bleiben.

4) Öffnungszeiten des Museums: 10:00-19.00 Uhr.

5) Öffnungszeiten der Museumskasse: 9:30-17.00 Uhr.

6) Detaillierte Auskünfte über die Öffnungszeiten sind auf der Webseite www.muzeum1939.pl, an der Museumskasse und am Infopunkt erhältlich.
7) An Tagen, an denen das Museum andere Programmveranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten der Museumskasse anbietet, ist die Kasse mindestens eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung geöffnet.

8) Dienstag ist der Tag der kostenlosen Besichtigung der Hauptausstellung und der Kinderausstellung. Der Eintritt ist ausschließlich mit einer kostenlosen Eintrittskarte (0 Zł.) möglich, die an der Museumskasse am Tag der Besichtigung ausgegeben wird. Eine Person erhält eine Eintrittskarte.

9) Die Zahl der Besucher, die sich gleichzeitig im Bereich der Hauptausstellung, der Sonderausstellungen und der Kinderausstellung  (im Weiteren als „Ausstellungen des Museums“ bezeichnet) aufhalten, ist aus Sicherheitsgründen beschränkt. Aus diesem Grund kann der Einlass auch für Inhaber einer gültigen Eintrittskarte vorübergehend eingestellt werden.

10) Die Hauptausstellung ist für Personen ab dem 12. Lebensjahr bestimmt. Für Kinder unter 12 Jahren ist die Kinderausstellung „Zeitreise“ bestimmt.

11) Die Ausstellungen des Museums sind gemäß ihrer Bestimmung in Anspruch zu nehmen.

12) Während der Besichtigung ist den Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten.

13) Das Hinterlassen von Abfällen in den Ausstellungen des Museums ist untersagt.

14) Das Berühren der Exponate in der Hauptausstellung ist untersagt.

15) In den Ausstellungen des Museums gilt ein Fotografierverbot mit Blitzlicht.

16) Die Besichtigungszeit der Hauptausstellung beträgt etwa 3 Stunden. Eine geringere verfügbare Zeit für die Besichtigung des Museums vor der Schließung stellt keinen Reklamationsgrund dar.

17) Der letzte Einlass zu den Ausstellungen des Museums erfolgt um 17:00 Uhr.

18) Die Schließung des Museums erfolgt um 19:00 Uhr.

19) Die Garderobe ist kostenfrei und für alle Besucher und organisierten Gruppen obligatorisch.

2. Verkauf und Reservierung von Eintrittskarten

1) Die Besichtigung des Museums und die Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen im Rahmen des Programmangebots des Museums ist kostenpflichtig.

2) Die Höhe der Gebühren wird durch die Preisliste geregelt, die auf der Webseite des Museums www.muzeum1939.pl sowie an der Museumskasse einsehbar ist.

3) Im Rahmen des Programmangebots organisiert das Museum auch kostenfreie Veranstaltungen. Informationen über diese Veranstaltungen befinden sich auf der Webseite des Museums www.muzeum1939.pl.

4) Der Erwerb von Eintrittskarten ist möglich, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen.

5) Die Kasse nimmt Zahlungen in polnischen Złoty entgegen und akzeptiert Zahlungskarten – Auskünfte über die akzeptierten Typen von Zahlungskarten sind an der Museumskasse und auf der Webseite des Museums www.muzeum1939.pl einsehbar.

6) Das Museum des Zweiten Weltkriegs bietet keine Reservierung von Eintrittskarten für die Hauptausstellung.

3. Verkauf von Eintrittskarten für individuelle Besucher

1) Individuelle Besucher können Eintrittskarten auf der Webseite des Museums www.bilety.muzeum1939.pl und an der Museumskasse erwerben.

2) An der Museumskasse erworbene Eintrittskarten sind am Eingang zur Ausstellung an den Kontrollterminals zu entwerten bzw. bei Sonderausstellungen beim Kontrolleur.

3) Online-Eintrittskarten sind auszudrucken und am Eingang zur Ausstellung an den Kontrollterminals zu entwerten bzw. bei Sonderausstellungen beim Kontrolleur.

4) Eintrittskarten zur Ausstellung können am Vortag der Besichtigung ausschließlich an der Museumskasse, spätestens 120 Minuten vor Schließung der Ausstellung, erworben werden.

5) Der Preis für Online-Eintrittskarten ist gemäß den zugänglichen Formen für elektronische Zahlungen zu entrichten, ansonsten werden sie automatisch annulliert.

6) Eintrittskarten werden bis zu dem den Brandschutzvorschriften entsprechende Limit verkauft. Die Beschränkung ergibt sich aus der maximalen Zahl von Personen, die sich gleichzeitig im Bereich der Ausstellungend es Museums aufhalten dürfen.

7) Zum Verkauf stehen zwei Mengen von Eintrittskarten, die im Online-Verkauf bzw. an der Museumskasse erhältlich sind.

8) Für die individuelle Besichtigung empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Audioguides.

9) Der Entleih eines Audioguides ist kostenpflichtig gemäß der geltenden Preisliste.

10) Audioguides sind an der Museumskasse zu entleihen.

4. Verkauf von Eintrittskarten für organisierte Gruppen

1) Das Museum bietet keine Reservierung für organisierte Gruppen. Der Kauf von Gruppeneintritten ist an der Museumskasse und im Online-Verkauf möglich. Für jeden Verkauf von 10 Eintrittskarten gibt es eine Eintrittskarte gratis.

2) Beim Kauf für eine größere Gruppe als 11 Personen im Online-Verkauf ist die Zahl der Transaktionen solchermaßen zu vergrößern, dass sich ein höhere Zahl von Gratiskarten ergibt.

3) Das Museum bietet keine Museumsführerdienstleistungen und vermittelt nicht bei der Kontaktaufnahme mit zertifizierten Museumsführern.

4) Eine Liste der zertifizierten Museumsführer befindet sich auf der Webseite des Museums www.muzeum.1939.pl.

5) Organisierte Gruppen sind nicht zum Besuch der Ausstellung mit Führer verpflichtet.

6) Der Einlass zur Ausstellung erfolgt ausschließlich zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Termin (Tag, Uhrzeit).

5. Rückgabe von Eintrittskarten

1) Die Rückerstattung für Eintrittskarten aus dem Online-Verkauf erfolgt unmittelbar auf das Konto, von dem aus die Zahlung für die zurückgegeben Eintrittskarte erfolgt ist. Die Voraussetzung für die Rückgabe ist der Besitz des Dokuments (Coupons) für den Kauf der Eintrittskarte mit der Transaktionsnummer sowie der Übermittelung der Überweisungsdaten: Name, Adresse, Kontonummer. Die Rückgabe einer Eintrittskarte aus dem Online-Verkauf erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe der erforderlichen Daten an die Adresse zwroty@muzeum1939.pl.

2) Eine Rückerstattung ist nur dann möglich, wenn die Eintrittskarte nach Verifikation im System den Status „nicht entwertet“ hat.

3) Verkaufte Eintrittskarten können nicht in Eintrittskarten zu einem anderen Preis oder für einen anderen Termin umgetauscht werden.

4) Eine beschädigte Eintrittskarte (für den Scanner unleserlich) kann nicht zurückgegeben werden.

5) Eintrittskarten können bis zu drei Tagen (einschließlich) vor dem Termin der reservierten Besichtigung bzw. Veranstaltung zurückgegeben werden. Eine spätere Rückgabe ist nicht möglich.

6) An der Museumskasse erworbene Eintrittskarten können nur an der Museumskasse – unter Einhaltung der Rückgabefristen – zurückgegeben werden.

6. Gültigkeit der Eintrittskarten

1) Eintrittskarten für die Ausstellungen des Museums berechtigen zum Eintritt an dem auf der Eintrittskarte angegebenen Tag. Der Einlass hat in dem jeweiligen Zeitraum zu erfolgen, für den die Eintrittskarte ausgestellt ist, mit einer Toleranz von 15 Min.

7. Grundsätze für den Aufenthalt der Besucher im Museum

1) Jeder Besucher ist verpflichtet, sich an die unten stehenden Grundsätze zu halten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

2) Das Museumsgelände ist bewacht und kameraüberwacht.

3) Während des Aufenthalts auf dem Museum Museumsgelände ist der nötige Ernst zu wahren.

4) Die Kleidung der Besucher sollte dem Charakter des Ortes entsprechen.

5) Nicht gestattet ist:
- andere Bereiche des Museums als die zur Besichtigung bzw. den Besuch von Veranstaltungen bestimmten zu betreten,
- der Verzehr von Speisen und Getränken, außer an den dafür vorgesehenen Stellen,
- der Genuss alkoholischer Getränke,
- das Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten,
- Auflaufen und Rutschen auf Böden, geneigten und steilen Flächen,
- das Mitführen und die Benutzung von Fahrrädern, Rollern, Skateboards und anderen Gefährten,
- Podeste, Sicherungs- und Verstärkungselemente zu besteigen oder sich über Geländer ohne Sicherungselemente zu lehnen,
- Drängeln, Rennen, Rutschen, lautes Verhalten, Beunruhigung anderer Besucher, Hervorrufen von Gefahrensituationen,
- Werfen von jeglichen Gegenständen,
- Fotografieren und Filmen von Innenräumen unter Verwendung eines Blitzlichts,
- Fotografieren und Filmen der Sicherheitssysteme des Museums,
- Mitführen von Schusswaffen, explosiven Substanzen und anderen für lebens- und gesundheitsgefährdenden Gegenständen,
- Mitführen von alkoholischen Getränken und Rauschmitteln,
- Mitbringen von Tieren mit Ausnahme von Blindenführerhunden,
- Entwenden von Ausstattungselementen des Museums,
- Beschädigung von Ausstattungselementen des Museums,
- Mitnahme von Gepäckstücken und Rucksäcken sowie anderer Gegenstände in den Ausstellungsbereich. Über den eventuellen gefährlichen Charakter eines solchen Gegenstandes entscheiden die befugten Dienste des Museums,
- Handel, Reklame und politische Agitation.

6) Rucksäcke, Taschen, Koffer, Regenschirme und Oberbekleidung sind in der Garderobe oder den Schließfächern zu hinterlassen.
Es ist nicht gestattet, Gepäckstücke auf dem Museumsgelände ohne Aufsicht abzustellen.

7) Betreuer haften für von unter ihrer Obhut befindlichen Kindern verursachten Schäden.

8) Kinder unter 12 Jahre dürfen sich im Museum ausschließlich unter Aufsicht Erwachsener aufhalten.

9) Schülergruppen bis 18 Jahre haben sich unter der Aufsicht ihrer Lehrer bzw. Betreuer zu befinden.

10) Reiseleiter bzw. Betreuer organisierter Gruppen sind für die Einhaltung der Disziplin der von ihnen geleiteten Gruppe verantwortlich.

11) Der Einlass zum Museum wird Personen verwehrt,
- die gefährliche Substanzen oder Gegenstände bei sich haben,
- die unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder psychoaktiven Substanzen stehen,
- deren Kleidung Elemente enthält, welche die Persönlichkeitsrechte Anderer hinsichtlich Konfession, Religion, Hautfarbe, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung oder politische Überzeugung verletzt.

12) Vor dem Einlass auf das Museumsgelände sind die befugten Dienste des Museums zur Kontrolle des mitgeführten Gepäcks berechtigt.

13) Der Sicherheitsdienst des Museums ist auf der Grundlage des Gesetzes vom 22. August 1997 über den Schutz von Personen und Eigentum zu Interventionen berechtigt und kann Personen, die sich nicht an die Sicherheitsregeln des Museums halten, den Zutritt zum Museum verwehren bzw. sie zum Verlassen des Museums aufzufordern.

14) Das Museum behält sich das Recht vor, den Zutritt zu beliebigen Teilen des Museums zeitweise aufzuheben. Informationen über derartige Beschränkungen werden den Besuchern nach Möglichkeit auf eine solche Weise kundgegeben, dass sie sich mit ihnen vor dem Kauf einer Eintrittskarte vertraut machen können.

15) Das Museum behält sich das Recht vor, Exponate aufgrund von Beschädigungen oder Störungen aus der Ausstellung zurückzuziehen.

16) Das Fehlen eines Teils der Exponate stellt keinen Grund für die vollständige oder teilweise Rückerstattung des entrichteten Eintrittspreises  dar.

17) Jegliche Störungen oder Beschädigungen der Ausstattung des Museums ist unverzüglich den Mitarbeitern des Museums zu melden.

8. Schlussbestimmungen

1) Die Museumsordnung ist auf der Webseite des Museums www.muzeum1939.pl, an der Museumskasse und den Infopunkten einzusehen.

2) Der Kauf einer Eintrittskarte bedeutet die Akzeptierung der Museumsordnung.

3) Die Nichteinhaltung der vorliegenden Museumsordnung stellt die Grundlage für einen etwaigen Hausverweis dar.

4) Das Museum behält sich Änderungen der vorliegenden Museumsordnung vor. Die geänderte Museumsordnung wird auf der Webseite des Museums www.muzeum1939.pl und an der Museumskasse publik gemacht.

5) Anmerkungen, Beschwerden und Anträge zur Tätigkeit des Museums, seines Programmangebots sowie der Bedienung von Besuchern und anderen Interessenten können an den Infopunkten des Museums abgegeben werden.

6) Rechnungen werden gemäß den geltenden Vorschriften für natürliche Personen, Institutionen und gewerbliche Subjekte gestellt, die Reservierungen im Online-Verkauf vorgenommen oder Zahlungen für den Eintritt an der Museumskasse getätigt haben.